Für jedes Foto, das Du nicht selber gemacht hast, brauchst Du die erforderlichen Nutzungsrechte, wenn das jenes Foto in irgendeiner Weise nutzen willst, die über das hinausgeht, was vom UrhG auch ohne Erlaubnis des Urhebers gestattet wird.
Das ist doch nun wirklich nichts neues.
Das gilt für Deine Kinder genauso wie für Dich wie für die Bundeskanzlerin.
Dieser Part ist so weit klar. Unklar ist, ob mit dem freundlichen Angebot mich, z.B. im Freizeitpark, mit meiner Kamera abzulichten zugleich eine Weitergabe der Nutzungsrechte an mich stattfindet.
-->> "Zweckübertragungsgrundsatz"
§31 UrhG
(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt
Ich würde davon ausgehen, daß mit dem "Könnense mal ein Foddo von uns machen?" - "Jau, mach ich" keine Einräumung von Nutzungsrechten verbunden ist.
Sinn und Zweck solcher Aktionen ist es üblicherweise, ein Erinnerungsfoto zu bekommen. Alle üblichen Verwendungen solcher Erinnerungsfotos benötigen ohnehin keine Nutzungsrechte.
Die heute in Mode gekommene Veröffentlichung von privaten Urlaubsfotos usw. auf "privaten" Internetseiten, in Blogs, in WWW-Communities usw. ist etwas, das die Rechtsprechung noch nicht wirklich auf dem Zettel hat.
Die Rechtsprechung zum UrhG geht vom Prinzip der "geringsnötigen Rechteeinräumung" aus und von einem starken Schutz der Rechte des Urhebers und der Beziehung des Urhebers zu seinem Werk. (Daran ändert sich auch nichts durch den Umstand, daß es sich bei so einem Foto möglicherweise um ein "einfaches Lichtbild" handeln mag.)
Insofern würde ich bis zu einem gegenteiligen Gerichtsurteil davon ausgehen, daß durch die Gefälligkeit des "mal ein Erinnerungsfoto machen" weitergehende Nutzungsrechte wie Veröffentlichungen eher nicht eingeräumt werden. Was ein Gericht dazu sagen würde, darüber kann ich aber auch nur spekulieren.
Mir sind keine diesbezüglichen Urteile bekannt - was eigentlich erstaunlich ist, wenn man bedenkt, wie oft solche Fotos gemacht werden. Vermutlich finden Streitigkeiten darüber allein schon aus dem Grund kaum je statt, daß es keinerlei Verbindung zwischen "Zufallsfotograf" und Foto und abgebildeten Personen gibt. Solche Fotos werden üblicherweise nicht in ernsthafter Weise z.B. wirtschaftlich genutzt, und es ist einfach unwahrscheinlich, daß Herr Wung-schan-schu zufällig in der Fotocommunity oder bei Flickr das Foto entdeckt, daß er von Ehepaar Meier auf der Chinesischen Mauer mit dessen Kamera gemacht hat.
Ich persönlich weigere mich ja immer, mit irgendwelchen Digi-Knipsen irgendwo irgendwelche Leute zu fotografieren - ich scheitere unweigerlich an den fehlenden Einstellrädchen und werde überdies von der 5minütigen Auslöseverzögerung heillos irritiert. Deshalb überlasse ich solche Gefälligkeiten immer meiner Liebsten, die kann besser mit diesen Dingern umgehen.
Aber neulich lief ich durch Rom und wurde auf der Spanischen Treppe von einem amerikanischen Pärchen angesprochen, er mit einer Nikon D90 in der Hand. Wer eine Nikon kennt, kann alle bedienen, und natürlich habe ich schnell ein paar schöne Fotos von den beiden gemacht. (Die übrigens leicht überrascht schienen, daß ich nicht ein Foto machte, sondern ungefähr sechs oder sieben. Aber ein bißchen Auswahl mit den Gesichtsausdrücken und dem Blickwinkel ist ja in jedem Fall nett...)
Bin ich der Urheber dieser Fotos? Selbstverständlich. Würde ich ein Honorar beanspruchen wollen, wenn eines der Fotos nun zwei Jahre später halbseitig in TIME Magazine erschiene, weil die zwei in Wahrheit ein CIA-Agenten-Pärchen waren und von iranischen Agenten auf den Fiji-Inseln ermordet wurden? ("Suspected CIA agents Bill Smith and Jennifer Myers photographed 2009 in Rome")
Selbstverständlich.
Das würde in der Realität nur leider wohl daran scheitern, daß ich die beiden vermutlich schon eine Woche später nicht mehr wiedererkannt hätte... Geschweige denn zwei Jahre später in einem völlig anderen Zusammenhang.
Selbst aber
wenn ich sie wiedererkennen würde, gäbe es kaum eine Möglichkeit, jemals meine Urheberschaft zu beweisen. Davon abgesehen ist die Wahrscheinlichkeit, daß Leute, die man irgendwo gefälligkeitshalber mal kurz knipst oder fotografiert, später einmal irgendeine mediale Bedeutung erlangen, doch eher recht gering.
Oder muss ich in Zukunft jedes Mal wenn ein Unbekannter oder ein Bekannter mir so einen Dienst erweist einen Vertrag aushandeln in dem klar geregelt ist, dass ich die Bilder frei nutzen darf?
Wenn Du die Bilder
frei nutzen können willst und gleichzeitig sicher sein willst, daß Du da auf sicherem Grund stehst, wird Dir nichts anderes übrigbleiben...
Oder anders herum: Wenn mich jemand bittet von ihm und seiner Familie mit dessen Kamera ein Bild zu machen und ich tu dies ohne weitere Worte, dann bin ich ja der Urheber. Wenn nun dieser freundliche Nachbar eines dieser Bilder ins Internet stellt, kann ich ihm dies nun untersagen und Schadensersatz fordern?
Eine plausible Rechtsgrundlage für die Forderung gäbe es. Die Chancen, damit vor einem Gericht durchzukommen, wage ich nicht einzuschätzen, ich halte sie aber auf jedenfall für deutlich größer als Null. Ich denke da nur an den berüchtigten Fall eines Rechtsanwaltes, der Fotos von sich machen ließ, "für Online-Nutzung", und sich vom Kölner Landgericht darüber belehren lassen musste, daß dies mitnichten das Recht zur Veröffentlichung im Internet mit einschließe... Gerichte neigen dazu (völlig zu recht), Gesetze zunächst mal nach ihrem klaren Wortlaut auszulegen, und nicht eigenmächtig zu unterstellen, der Gesetzgeber habe ja eigentlich etwas ganz anderes gemeint als er da vor Jahren mal formuliert und beschlossen habe.
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Dasselbe in Internet-Blogs. Jugendliche fotografieren einander und tauschen diese Bilder aus. Einer stellt ein Bild von sich oder seinem Fahrrad welches auf seiner Kamera ist, das aber ein Kumpel mit dieser Kamera geschossen hat in einen Blog. Kann der Kumpel jetzt hergehen und Rechnungen verteilen und auf Unterlassung klagen? Oder ist mit dem Überlassen des Bildes ohne weitere Worte eine gewisse Übergabe von Nutzungsrechten einhergegangen?
Genau dasselbe in grün, siehe oben.
Daß etwas fleißig und vielfach gemacht wird bedeutet übrigens nicht nur in Deutschland noch lange nicht, daß es auch tatsächlich erlaubt wäre...
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Und das ist auch gut so - sonst hätte der Bürger nämlich gar keine Chancen mehr, sich gesetzestreu zu verhalten...