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Zusammenfassung: Bildrechte wenn ich mich mit meiner Kamera fotografieren lasse

rbtt

Themenersteller
Interessant, wie das Thema doch Urinstinkte weckt und Emotionen hervorsprudeln lässt.

So uninteressant und unwichtig scheint es nicht zu sein.
Nachdem nun einige widersprüchliche Meinungen gegeneinander stehen sollten wir ab hier nur noch mit näherer Begründung aufwarten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Fragestellung war und ist noch nicht befriedigend erörtert. Dafür wollte ich nach der Gelb-Roten-Karte noch einmal den Weg ebnen. Mit der Hoffnung, dass es uns gelingt etwas mehr Topik zu bleiben und der Hoffnung, dass die nächste Rote Karte nicht so schnell gezogen wird. So reicht mir als TO nämlich nicht die Zeit mildernd und lenkend einzugreifen. Zwei gegenüberstehende Aspekte scheinen mir nämlich in echten Diskussionen mit Sinn wichtig:
  1. Dass die Emotionen nicht über eine vertretbare Grenze schießen.
  2. Das es aber und überhaupt Emotionen gibt und diese auch durchaus sichtbar werden.

Die noch nicht ganz geklärten bzw. durch die Diskussion modifizierten Fragen sind übrigens:

  1. Unter welchen Umständen ist nun derjenige, Welcher den Knipsknopf betätigt der Urheber und sonst wie Berechtigte, oder derjenige, Welchem die Kamera gehört und der sich damit ablichten lässt.
  2. Ungeachtet der ersten Frage, welche Rechte habe ich unter welchen Umständen an den Bildern.
  3. Wen oder was tragt ihr in den Metadaten als Fotograf/Autor ein, wenn ihr jemanden gebeten habt, das Foto für euch zu schießen?
 
Unter welchen Umständen ist nun derjenige, Welcher den Knipsknopf betätigt der Urheber und sonst wie Berechtigte, oder derjenige, Welchem die Kamera gehört und der sich damit ablichten lässt.

Der der das Foto macht, ist der Urheber. Wenn jemand an dessen Arbeit die Nutungsrechte hat - weil dieser angestellter Fotograf ist oder in irgendeinen Vertrag eingebunden ist -, dann hat dieser die Nutzungsrechte. Wem die Kamera gehört ist unerheblich. Für den Eigentümer der Kamera gibt es keine besonderen Rechte an den damit gemachten Fotos.

Ich verstehe das Problem nicht. Es ist doch egal, wem die Kamera gehört.
 
Mir scheint aber auch diese Haltung einleuchtend:
[Seriös & Ernstgemeint]
Der freundliche Fußgänger ist in diesem Moment nur dein Assistent, der den Auslöser drückt.

Fotograf und Model bist du.
Du hast den Bildausschnitt vorgegeben,
du arrangierst das Geschehen vor der Kamera,
du bist ausserdem die abgebildete Person.
Alle Rechte am Bild liegen bei dir.

[Kleiner Ulk]
Das obige Ansage stimmt, weiß ich, weil ich erst kürzlich eine kleine Diskussion mit meinem Mr. Manfrotto190 hatte. Die Unterhaltung war zwar etwas einseitig, weil ich beide Positionen sprechen musste, aber schlussendlich waren wir uns einig, das der eine nur Assistent und ich Fotograf bin.
(https://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=6814038&postcount=14)

Von mir so zusammengefasst:
Wenn ich jetzt einmal für mich zusammenfasse: Wenn mein Anteil an der Bildidee und Bildkomposition wesentliche ist, dann bin ich der Urheber, auch dann, wenn ein "Asistent" den Auslöser drückt. Das bringt zumindest für einige der Bilder eine nachvollziehbare und praktikable Betrachtung.
(https://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=6814219&postcount=20)
 

Ich kenne das so, dass der Fotograf immer derjenige ist, der den Auslöser drückt, auch wenn der Assistent die Szene - in der Regel nach den Anweisungen des Fotografen - arrangiert hat. Meinem Verständnis nach ist also der, der den Auslöser drückt vorerst einmal der Urheber des Fotos. Wenn jemand meint, er habe Anteil am Entstehen des Fotos gehabt, wird er wohl erst nachweisen müssen, wie hoch sein Anteil daran war. Vorerst ist aber der Fotograf der alleinige Urheber.

Wenn mir jemand sagt, dass ich einen Firmenchef aus einer bestimmten Perspektive mit dem Firmenschild im Hintergrund fotografieren soll, bin dennoch ich der Fotograf und der Urheber des Fotos. Auch wenn jemand anderer gesagt hat, was alles auf dem Foto sein soll.

Man kann dem anderen bitten, die Kamera zu halten - sofern möglich - den Monitor nach vorne klappen um selbst das Sucherbild zu sehen, ihm Anweisungen geben, in welche Richtung er die Kamera drehen soll und dann per Fernauslöser selbst auslösen. Dann war der andere quasi das Stativ, aber ich der Fotograf. Er hat die Kamera gehalten, aber ich habe das Foto gemacht.
 
[...]
Unter welchen Umständen ist nun derjenige, Welcher den Knipsknopf betätigt der Urheber und sonst wie Berechtigte, oder derjenige, Welchem die Kamera gehört und der sich damit ablichten lässt.

Urheber ist der Schöpfer des Werkes. Ob der Schöpfer des Werkes derjenige ist, der den Auslöser drückt oder der, wem die Kamera gehört und sich damit ablichten läßt, ist zunächst einmal unerheblich. Das Auslösen einer Kamera ist ein rein technischer Vorgang, der IMO vom Begriff der Schöpfung eines Werkes vollständig abgekoppelt werden kann.
In den meisten Fällen fällt dieser technische Vorgang zusammen mit der Schöpfung des Werkes, schließt diese sozusagen ab: Wenn der Fotograf von Anfang bis Ende das Bild macht (da fällt mir ein: Unter Umständen ist der Schöpfungsprozess mit dem Asulösen noch lange nicht beendet!) und überdies derjenige, dem die Kamera gehört. Wegen dieser Alltagserfahrungen neigt man wohl dazu, den Auslösenden mit dem Schöpfer gleichzustellen.
Dass das aber nicht so sein muss, erkennt man, wenn man den technischen Vorgang des Auslösens und die Frage des Besitzverhältnisses von der Schöpfung des Bildes abkoppelt.

Beispiel: Du möchtest ein Bild von dir. Du suchst eine passende Location, stellst die Kamera auf ein Stativ, komponierst das Bild, weißt auch schon genau, wo und wie du stehen wirst und welche Bildwirkung erzielt werden soll. Im Prinzip könntest du den Selbstauslöser benutzen. Da du aber zu lange brauchst, um dich zu positionieren, bittest du einen Vorübergehenden, dann, wenn du "Jetzt!" rufst, auf diesen schwarzen Knopf zu drücken. Der Mensch schaut noch nicht mal durch den Sucher dazu. Wer ist der Urheber?

Anderes Beispiel: Du willst ein Bild von dir. Du drückst die Kamera einem Freund in die Hand und sagst: "Mach mal ein schönes Bild von mir." Der Freund komponiert das Bild, sucht eine passende Location, weiß auch schon genau, wo und wie du stehen sollst und welche Bildwirkung erzielt werden soll. Freund gibt dir Anweisungen und irgendwann drückt er auf den Auslöser. Wer ist der Urheber?

Zum Besitzverhältnis: Es ist IMO vollkommen irrelevant, wem die Kamera gehört, ob sie deine, meine, gemietet, geleast, verpachtet, wasauchimmer ist. Das hat mit der Frage nach dem Urheber nichts zu tun. Urheber ist der Schöpfer des Werkes.

Ungeachtet der ersten Frage, welche Rechte habe ich unter welchen Umständen an den Bildern.
Ungeachtet der ersten Frage? Also: Welche Rechte habe ich an dern Bildern? Diese Frage dürfte hier im Forum schon erschöpfend behandelt worden sein. Nutzungsrechte haben nichts mit Urheberrechten zu tun. Wenn man Urheber ist, erleichtert dies die Vergabe von Nutzungsrechten an einen selbst natürlich ungemein (die Schranken aller anderen Rechtsvorschriften bestehen natürlich weiterhin).
Es ist deshalb auch ein bischen schwammig, von "Bildrechten" zu sprechen. Das vermengt nämlich die Frage nach Urheberrecht und Nutzungsrecht.

[*]Wen oder was tragt ihr in den Metadaten als Fotograf/Autor ein, wenn ihr jemanden gebeten habt, das Foto für euch zu schießen?

Mickymaus. Oder D200. Wieder IMO geht von dem Eintrag, der in deinem Szenario in einem Metadatum steht, keine unmittelbare rechtliche Wirkung aus. Urheber ist nicht der, der in den EXIF steht, sondern der Schöpfer des Werkes.

Natürlich mag so etwas wie Besitzverhältnis oder EXIF-Eintrag, meinetwegen auch das Binnenverhältnis des "Auslösers" zum "Auftraggeber" in der Gesamtbetrachtung aller Umstände eine Rolle spielen. Unmittelbar haben alle diese Dinge eben aber nichts mit der Urheberschaft zu tun. Die definiert sich ganz einfach darüber, wer der Schöpfer des Werkes ist.

Oh, noch ein Gedankenanstoß: Ein Werk kann auch mehrere Schöpfer haben. Wenn du dich also um die deine Pose kümmerst und der "Auslöser" die Bildkomposition vornimmt, dann könnte es sein, dass du und dein Freund Miturheber sind.

Und deshalb schließe ich mit: Grundsätzlich ist das IMO wie beschrieben, es kommt aber auf den Einzelfall an.

Und zu guter Letzt: IANAL.

Und noch was würde mich interessieren: Gibt es einen konkreten Anlaß dafür, diese Fragen so dringlich geklärt haben zu wollen, dass sogar ein zweiter Anlauf genommen wurde? Diese Story würde mich echt interessieren.

mfg, pgs
 
Urheber ist der Schöpfer des Werkes. Ob der Schöpfer des Werkes derjenige ist, der den Auslöser drückt oder der, wem die Kamera gehört und sich damit ablichten läßt, ist zunächst einmal unerheblich. Das Auslösen einer Kamera ist ein rein technischer Vorgang, der IMO vom Begriff der Schöpfung eines Werkes vollständig abgekoppelt werden kann.

So isses (y)

Mal als Gedankeneinwurf: Würde die rechtlich relevante Tätigkeit am betätigen eines "Auslösers" hängen, wem würden dann Bilder gehören, die per Lichtschranke, Induktionsschleife, Selbstauslöser, Timer und ähnlichem "getätigt" wurden?

Dem Tier? Niemandem? Allen? ;)
 
So isses (y)

Mal als Gedankeneinwurf: Würde die rechtlich relevante Tätigkeit am betätigen eines "Auslösers" hängen, wem würden dann Bilder gehören, die per Lichtschranke, Induktionsschleife, Selbstauslöser, Timer und ähnlichem "getätigt" wurden?

Dem Tier? Niemandem? Allen? ;)

Timer sehe ich klar: Derjenige, der den Timer eingestellt oder gestartet hat. Nach Drücken des Auslösers dauert es ja auch eine geisse Zeitspanne, bis dann das Bild gemacht wird, wenngleich diese kurz ist. Die berechne ich ja prinzipiell auch ein beim Auslösen.

Bei der Auslösung durch Ereignisse bin ich ratlos, das würde mich auch interessieren.
 
Bei der Auslösung durch Ereignisse bin ich ratlos, das würde mich auch interessieren.

Sicher gibts ne ganz tolle rechtliche Erklärung dazu, aber ehrlich gesagt interessiert mich die nicht so brennend...
Rechtsgedöhns :devilish:

Das war eher eine Frage wie: Macht der umfallende Baum auch Geräusche wenns keiner hört? :D
 
...

Und noch was würde mich interessieren: Gibt es einen konkreten Anlaß dafür, diese Fragen so dringlich geklärt haben zu wollen, dass sogar ein zweiter Anlauf genommen wurde? Diese Story würde mich echt interessieren.

mfg, pgs

Ja, wenn auch keinen dramatischen.

Ich verschlagworte zurzeit die ganzen Familienbilder (Die neuen immer sofort, die alten arbeite ich gerade auf). Und da gehört, soweit noch nachvollziehbar der Eintrag des Fotografen dazu. Da stoße ich auf recht viele Bilder, die von nahen und fernen Bekannten, Verwandten und unbekannten von einem Familienmitglied gemacht wurden. Einige solcher Bilder sind auch in Blocks meiner Kinder eingestellt.

Wie diese Bilder zu bewerten und rechtlich korrekt zu handhaben sind möchte ich wissen, bevor wir, ohne Absicht, in irgendwelche Konflikte geraten.

Wir wissen ja alle, dass die Gesetze und Gerichte teilweise die Mücken aussieben und die Kamele schlucken. Da bin ich lieber in vertretbarem Maß vorsichtig. (Die Einschränkung durch "in vertretbarem Maß" deshalb, weil bei völliger Gesetztestreue leben nicht mehr möglich wäre. Man wäre nur noch am Gesetze und Auslegungen und Rechtsprechungen studieren und man müsste hin und wieder auch gegen jede Vernunft verstoßen.)

Nachtrag:
  1. Ich muss ja auch meine Kinder informieren welche rechtlichen Grenzen beim verwenden von Bildmaterial zu beachten sind. Wer kann schon sagen, wann der nächste Abmahn-Abzockanwalt die Foren und Blogs durchstreift und unbedarfte Naive abzieht.
  2. Vom Ergebniss zu dem ich hier komme wird abhängen wie ich in Zukunft damit umgehen werde, wenn mir jemand anbietet ein Gruppenbild zu machen auf dem ich mit drauf bin. Ich möchte bei meinen Bildern in meinem Archiv nämlich alle Nutzungrechte haben ohne darüber nachdenken zu müssen.

dass sogar ein zweiter Anlauf genommen wurde?
Wie sollte ich sonst zum Ergebnis kommen? Ein zweiter Anlauf war nicht mein Wunsch. Wenn die Frage den zweiten Anlauf nicht Wert ist, dann wäre sie auch den ersten nicht wert gewesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Urheber ist der Schöpfer des Werkes.
Yepp.
Ob der Schöpfer des Werkes derjenige ist, der den Auslöser drückt oder der, wem die Kamera gehört und sich damit ablichten läßt, ist zunächst einmal unerheblich.
Yepp.
Das Auslösen einer Kamera ist ein rein technischer Vorgang, der IMO vom Begriff der Schöpfung eines Werkes vollständig abgekoppelt werden kann.
Yepp.
In den meisten Fällen fällt dieser technische Vorgang zusammen mit der Schöpfung des Werkes, schließt diese sozusagen ab: Wenn der Fotograf von Anfang bis Ende das Bild macht (da fällt mir ein: Unter Umständen ist der Schöpfungsprozess mit dem Asulösen noch lange nicht beendet!) und überdies derjenige, dem die Kamera gehört. Wegen dieser Alltagserfahrungen neigt man wohl dazu, den Auslösenden mit dem Schöpfer gleichzustellen.
Yepp.
Zum Besitzverhältnis: Es ist IMO vollkommen irrelevant, wem die Kamera gehört, ob sie deine, meine, gemietet, geleast, verpachtet, wasauchimmer ist. Das hat mit der Frage nach dem Urheber nichts zu tun. Urheber ist der Schöpfer des Werkes.
Yepp.

Ungeachtet der ersten Frage? Also: Welche Rechte habe ich an dern Bildern? Diese Frage dürfte hier im Forum schon erschöpfend behandelt worden sein. Nutzungsrechte haben nichts mit Urheberrechten zu tun.
Doch. Nutzungsrechte resultieren aus Urheberrechten. Der Urheber ist derjenige, der Nutzungsrechte einräumt. (Es sei denn, es handelte sich um einen der Fälle, die das UrhG anders regelt.)

Wenn man Urheber ist, erleichtert dies die Vergabe von Nutzungsrechten an einen selbst natürlich ungemein (die Schranken aller anderen Rechtsvorschriften bestehen natürlich weiterhin).
Ohne den Urheber können Nutzungsrechte nicht eingeräumt werden.

Zunächst mal, weil allein der Urheber Nutzungsrechte einräumen kann. Und dann, weil ein Dritter, der eventuell zum "Unterlizensieren" berechtigt ist, dieses Recht vom Urheber eingeräumt bekommen hat.
Es ist deshalb auch ein bischen schwammig, von "Bildrechten" zu sprechen. Das vermengt nämlich die Frage nach Urheberrecht und Nutzungsrecht.
"Bildrechte" wird in der Medienbranche oft als die Gesamtheit alle Rechte verstanden, die von einem Bild tangiert werden. Also: Urheberrechte, Nutzungsrechte, Recht am eigenen Bild abgebildeter Personen, Markenzeichen- und Geschmacksmusterrechter abgebildeter Gegenstände usw. usf.

Urheber ist nicht der, der in den EXIF steht, sondern der Schöpfer des Werkes.
Yepp.
 
Ich verschlagworte zurzeit die ganzen Familienbilder (Die neuen immer sofort, die alten arbeite ich gerade auf). Und da gehört, soweit noch nachvollziehbar der Eintrag des Fotografen dazu. Da stoße ich auf recht viele Bilder, die von nahen und fernen Bekannten, Verwandten und unbekannten von einem Familienmitglied gemacht wurden.
Wenn Du Dir diese lobenswerte Arbeit machst, dann trägst Du eben den Fotografen ein. Wenn der nicht bekannt ist, eben "Fotograf unbekannt".

Damit kann man auch in 50 Jahren noch nachvollziehen, was Sache ist.

Wie diese Bilder zu bewerten und rechtlich korrekt zu handhaben sind möchte ich wissen, bevor wir, ohne Absicht, in irgendwelche Konflikte geraten.
Für jedes Foto, das Du nicht selber gemacht hast, brauchst Du die erforderlichen Nutzungsrechte, wenn das jenes Foto in irgendeiner Weise nutzen willst, die über das hinausgeht, was vom UrhG auch ohne Erlaubnis des Urhebers gestattet wird.

Das ist doch nun wirklich nichts neues.

Das gilt für Deine Kinder genauso wie für Dich wie für die Bundeskanzlerin.

Wie Du das bei Fotos, die Deine Kinder gemacht haben, im "Binnenverhältnis" zwischen Dir und denen regelst, sei mal dahingestellt.
 
Für jedes Foto, das Du nicht selber gemacht hast, brauchst Du die erforderlichen Nutzungsrechte, wenn das jenes Foto in irgendeiner Weise nutzen willst, die über das hinausgeht, was vom UrhG auch ohne Erlaubnis des Urhebers gestattet wird.

Das ist doch nun wirklich nichts neues.

Das gilt für Deine Kinder genauso wie für Dich wie für die Bundeskanzlerin.

Dieser Part ist so weit klar. Unklar ist, ob mit dem freundlichen Angebot mich, z.B. im Freizeitpark, mit meiner Kamera abzulichten zugleich eine Weitergabe der Nutzungsrechte an mich stattfindet.
Oder muss ich in Zukunft jedes Mal wenn ein Unbekannter oder ein Bekannter mir so einen Dienst erweist einen Vertrag aushandeln in dem klar geregelt ist, dass ich die Bilder frei nutzen darf?

Oder anders herum: Wenn mich jemand bittet von ihm und seiner Familie mit dessen Kamera ein Bild zu machen und ich tu dies ohne weitere Worte, dann bin ich ja der Urheber. Wenn nun dieser freundliche Nachbar eines dieser Bilder ins Internet stellt, kann ich ihm dies nun untersagen und Schadensersatz fordern?

Dasselbe in Internet-Blogs. Jugendliche fotografieren einander und tauschen diese Bilder aus. Einer stellt ein Bild von sich oder seinem Fahrrad welches auf seiner Kamera ist, das aber ein Kumpel mit dieser Kamera geschossen hat in einen Blog. Kann der Kumpel jetzt hergehen und Rechnungen verteilen und auf Unterlassung klagen? Oder ist mit dem Überlassen des Bildes ohne weitere Worte eine gewisse Übergabe von Nutzungsrechten einhergegangen?
 
Für jedes Foto, das Du nicht selber gemacht hast, brauchst Du die erforderlichen Nutzungsrechte, wenn das jenes Foto in irgendeiner Weise nutzen willst, die über das hinausgeht, was vom UrhG auch ohne Erlaubnis des Urhebers gestattet wird.

Das ist doch nun wirklich nichts neues.

Das gilt für Deine Kinder genauso wie für Dich wie für die Bundeskanzlerin.
Dieser Part ist so weit klar. Unklar ist, ob mit dem freundlichen Angebot mich, z.B. im Freizeitpark, mit meiner Kamera abzulichten zugleich eine Weitergabe der Nutzungsrechte an mich stattfindet.
-->> "Zweckübertragungsgrundsatz"
§31 UrhG
(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt


Ich würde davon ausgehen, daß mit dem "Könnense mal ein Foddo von uns machen?" - "Jau, mach ich" keine Einräumung von Nutzungsrechten verbunden ist.

Sinn und Zweck solcher Aktionen ist es üblicherweise, ein Erinnerungsfoto zu bekommen. Alle üblichen Verwendungen solcher Erinnerungsfotos benötigen ohnehin keine Nutzungsrechte.

Die heute in Mode gekommene Veröffentlichung von privaten Urlaubsfotos usw. auf "privaten" Internetseiten, in Blogs, in WWW-Communities usw. ist etwas, das die Rechtsprechung noch nicht wirklich auf dem Zettel hat.

Die Rechtsprechung zum UrhG geht vom Prinzip der "geringsnötigen Rechteeinräumung" aus und von einem starken Schutz der Rechte des Urhebers und der Beziehung des Urhebers zu seinem Werk. (Daran ändert sich auch nichts durch den Umstand, daß es sich bei so einem Foto möglicherweise um ein "einfaches Lichtbild" handeln mag.)

Insofern würde ich bis zu einem gegenteiligen Gerichtsurteil davon ausgehen, daß durch die Gefälligkeit des "mal ein Erinnerungsfoto machen" weitergehende Nutzungsrechte wie Veröffentlichungen eher nicht eingeräumt werden. Was ein Gericht dazu sagen würde, darüber kann ich aber auch nur spekulieren.

Mir sind keine diesbezüglichen Urteile bekannt - was eigentlich erstaunlich ist, wenn man bedenkt, wie oft solche Fotos gemacht werden. Vermutlich finden Streitigkeiten darüber allein schon aus dem Grund kaum je statt, daß es keinerlei Verbindung zwischen "Zufallsfotograf" und Foto und abgebildeten Personen gibt. Solche Fotos werden üblicherweise nicht in ernsthafter Weise z.B. wirtschaftlich genutzt, und es ist einfach unwahrscheinlich, daß Herr Wung-schan-schu zufällig in der Fotocommunity oder bei Flickr das Foto entdeckt, daß er von Ehepaar Meier auf der Chinesischen Mauer mit dessen Kamera gemacht hat.

Ich persönlich weigere mich ja immer, mit irgendwelchen Digi-Knipsen irgendwo irgendwelche Leute zu fotografieren - ich scheitere unweigerlich an den fehlenden Einstellrädchen und werde überdies von der 5minütigen Auslöseverzögerung heillos irritiert. Deshalb überlasse ich solche Gefälligkeiten immer meiner Liebsten, die kann besser mit diesen Dingern umgehen.

Aber neulich lief ich durch Rom und wurde auf der Spanischen Treppe von einem amerikanischen Pärchen angesprochen, er mit einer Nikon D90 in der Hand. Wer eine Nikon kennt, kann alle bedienen, und natürlich habe ich schnell ein paar schöne Fotos von den beiden gemacht. (Die übrigens leicht überrascht schienen, daß ich nicht ein Foto machte, sondern ungefähr sechs oder sieben. Aber ein bißchen Auswahl mit den Gesichtsausdrücken und dem Blickwinkel ist ja in jedem Fall nett...)

Bin ich der Urheber dieser Fotos? Selbstverständlich. Würde ich ein Honorar beanspruchen wollen, wenn eines der Fotos nun zwei Jahre später halbseitig in TIME Magazine erschiene, weil die zwei in Wahrheit ein CIA-Agenten-Pärchen waren und von iranischen Agenten auf den Fiji-Inseln ermordet wurden? ("Suspected CIA agents Bill Smith and Jennifer Myers photographed 2009 in Rome")

Selbstverständlich. :D

Das würde in der Realität nur leider wohl daran scheitern, daß ich die beiden vermutlich schon eine Woche später nicht mehr wiedererkannt hätte... Geschweige denn zwei Jahre später in einem völlig anderen Zusammenhang.

Selbst aber wenn ich sie wiedererkennen würde, gäbe es kaum eine Möglichkeit, jemals meine Urheberschaft zu beweisen. Davon abgesehen ist die Wahrscheinlichkeit, daß Leute, die man irgendwo gefälligkeitshalber mal kurz knipst oder fotografiert, später einmal irgendeine mediale Bedeutung erlangen, doch eher recht gering.

Oder muss ich in Zukunft jedes Mal wenn ein Unbekannter oder ein Bekannter mir so einen Dienst erweist einen Vertrag aushandeln in dem klar geregelt ist, dass ich die Bilder frei nutzen darf?
Wenn Du die Bilder frei nutzen können willst und gleichzeitig sicher sein willst, daß Du da auf sicherem Grund stehst, wird Dir nichts anderes übrigbleiben...

Oder anders herum: Wenn mich jemand bittet von ihm und seiner Familie mit dessen Kamera ein Bild zu machen und ich tu dies ohne weitere Worte, dann bin ich ja der Urheber. Wenn nun dieser freundliche Nachbar eines dieser Bilder ins Internet stellt, kann ich ihm dies nun untersagen und Schadensersatz fordern?
Eine plausible Rechtsgrundlage für die Forderung gäbe es. Die Chancen, damit vor einem Gericht durchzukommen, wage ich nicht einzuschätzen, ich halte sie aber auf jedenfall für deutlich größer als Null. Ich denke da nur an den berüchtigten Fall eines Rechtsanwaltes, der Fotos von sich machen ließ, "für Online-Nutzung", und sich vom Kölner Landgericht darüber belehren lassen musste, daß dies mitnichten das Recht zur Veröffentlichung im Internet mit einschließe... Gerichte neigen dazu (völlig zu recht), Gesetze zunächst mal nach ihrem klaren Wortlaut auszulegen, und nicht eigenmächtig zu unterstellen, der Gesetzgeber habe ja eigentlich etwas ganz anderes gemeint als er da vor Jahren mal formuliert und beschlossen habe.*

Dasselbe in Internet-Blogs. Jugendliche fotografieren einander und tauschen diese Bilder aus. Einer stellt ein Bild von sich oder seinem Fahrrad welches auf seiner Kamera ist, das aber ein Kumpel mit dieser Kamera geschossen hat in einen Blog. Kann der Kumpel jetzt hergehen und Rechnungen verteilen und auf Unterlassung klagen? Oder ist mit dem Überlassen des Bildes ohne weitere Worte eine gewisse Übergabe von Nutzungsrechten einhergegangen?
Genau dasselbe in grün, siehe oben.

Daß etwas fleißig und vielfach gemacht wird bedeutet übrigens nicht nur in Deutschland noch lange nicht, daß es auch tatsächlich erlaubt wäre...

_________________________________________
*) Und das ist auch gut so - sonst hätte der Bürger nämlich gar keine Chancen mehr, sich gesetzestreu zu verhalten...
 
Klar ;)
Es muss sich nur nicht jeder derart verunsichern lassen, wie es hier aufgrund der Fragefrequenz zu sein scheint :p

Das Problem wird aber wirklich schon dramatisch. Inzwischen kennt jeder auf der Straße seine Rechte, hört davon, wieviel andere bei Klagen bekommen und wenn das dann einmal richtig funktioniert, dass man Fotos suchen kann, auf denen man abgebildet ist, dann gute Nacht.

Also nicht nur die Rechte des Fotografen als Autor sondern auch die Rechte am eigenen Abbild. Das wird noch eine riesige Lawine werden.

Ein Bekannter von mir hatte beispielsweise in einem Urlaub von der kleinen Tochter seiner Freunde ein Bild am Strand gemacht um es für den Katalog seines Reisebüros zu verwenden. Die befreundeten Eltern waren begeistert und auch einverstanden. Mündlich, sind ja beste Freunde. Nach der Rückkehr haben es sich die anders überlegt, auf die Freundschaft gepfiffen, ihren Freund verklagt und den Gegenwert eines sehr schönen Mittelklasse-Autos als Honorar bekommen. Für das Foto eines Knipsers mit einer Kompaktkamera, das einigermaßen gelungen war.

Genauso lustig kann es im Extremfall dem TO gehen. Es wird zwar keine kommerzielle Absicht verfolgt, aber es gibt Honorarsätze für Fotos auf Websites, die auch in die Hunderter pro Bild gehen, wenn das einige Monate lang auf der Website steht. Unberechtigt ist die Sorge daher ganz sicher nicht.

Ich verwende aus diesem Grund überhaupt keine fremden Fotos und vermeide es, fremde Leute im Bild zu haben. Ich habe keine Lust womöglich Unsummen dafür zu zahlen, weil irgendwo ein paar arbeitslose Anwälte herumlaufen. Die werden nämlich auch immer mehr und für die wäre - resp. ist das bereits - ein gefundenes Fressen.
 
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