Wilhelm FW
Themenersteller
Bei Verkäufen steht fast zu 100% der Zusatz im Text...
Privatverkauf, keine Rücknahme, keine Garantie.
Das haben Gerichte gekippt. Auch bei Privatverkäufen kann der Deal jederzeit rückgängig gemacht werden.
Nun gibt es eine neue, rechtssichere, Formulierung:
"Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus!"
"Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneingeschränkt."
kann natürlich jeder weiterhin so halten wie er will, aber meinen Hinweis lesen natürlich auch Käufer. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dadurch eine Flut von Rückforderungen gibt, denn der Käufer will das Produkt ja haben.
Aber sicher ist sicher.
Sollte der Hinweis hier bekannt sein....Sorry, ist es halt doppelt.
Privatverkauf, keine Rücknahme, keine Garantie.
Das haben Gerichte gekippt. Auch bei Privatverkäufen kann der Deal jederzeit rückgängig gemacht werden.
Nun gibt es eine neue, rechtssichere, Formulierung:
"Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus!"
"Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneingeschränkt."
kann natürlich jeder weiterhin so halten wie er will, aber meinen Hinweis lesen natürlich auch Käufer. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dadurch eine Flut von Rückforderungen gibt, denn der Käufer will das Produkt ja haben.
Aber sicher ist sicher.
Sollte der Hinweis hier bekannt sein....Sorry, ist es halt doppelt.